8. April 2016

Andrea Berg: „Für mich sind One-Night-Stands nichts“

Andrea Berg mit ihrem neuen Album Seelenbeben bei hr4
Foto: hr/Stefanie Küster


Andrea Berg bei hr4 im Interview


„Diese Nacht ist jede Sünde wert“ ist einer der Titel von Andreas Bergs neuem Album „Seelenbeben“, das sie gestern bei hr4 vorstellte. Im Interview hat sie hr4-Moderatorin Diane Steffens gesagt, man müsse das Leben leben, wenn man davon erzählen will, und im Leben etwas auszuprobieren sei wirklich jede Sünde wert. Es gibt für den Schlagerstar aber auch persönliche Grenzen. „Für mich sind One-Night-Stands nichts, denn ich habe ein wunderbares Zuhause, einen wunderbaren Mann und fühle mich total geliebt. Das würde ich für nichts auf der Welt aufs Spiel setzten“, verrät sie.

50 ist ein schönes Alter

„Ich finde 50 ein schönes Alter. Ich möchte nicht mehr irgendjemandem irgendwas beweisen oder versuchen, es jedem Recht zu machen, denn das kannst du sowieso nicht. Ich möchte nur noch Freude haben und Menschen Freude bereiten.“

Nicht mehr um jeden Preis geliebt werden

Ihr neuer Song „Ich werde lächeln, wenn du gehst“, ist für Andrea Berg die erwachsenere Form von ihrem Hit „Du hast mich tausendmal belogen“. „Ich will heute nicht mehr um jeden Preis geliebt werden. Zeit mit einem Menschen zu verschwenden, der einen verletzt hat, das würde ich heute nicht mehr zulassen“, sagt sie.

Von der Schildkröte zum Drachen

Eine Schildkröte war vor drei Jahren das Symbol ihrer Atlantis-Tour. Die Schildkröte ist für Andrea Berg das Wesen, das zwar schon Weisheit und Gelassenheit habe, das sich aber immer noch um des lieben Friedens willen zurückziehe und in seinem Panzer ausharre, bis die Stürme des Lebens vorbei seien. „Heute gehe ich schon ein bisschen mehr in die Offensive, weil ich gemerkt habe, dass die Zeit zu schade ist, sie mit Menschen zu verbringen, die einem nicht gut tun. Ich möchte gern ein Drachenherz schlagen spüren – also zwei Menschen, die miteinander verbunden sind. Das ist das Gefühl, das ich mit meinem Mann habe, dass unsere zwei Herzen wie eins schlagen.“

Gardinen nähen und Lampenschirme stricken

Privat ist die Schlagersängerin immer bodenständig geblieben und genießt die Zeit mit ihrer Familie und in ihrem Hotel. „Ich gehe morgens zu den Tieren, frühstücke mit meinem Mann, schaue nach unseren Hotelgästen, gehe einkaufen, koche oder nähe Gardinen und stricke Lampenschirme“, erzählt sie. 

4. April 2016

Augen auf beim Software-Kauf

Wer Software im Internet kauft, sollte in Ruhe das Kleingedruckte lesen. Denn immer mehr Software-Hersteller wollen ihren Kunden Apps und andere Software nur für kurze Zeit überlassen. Miete statt Kauf, heißt der Trend im Online-Handel. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty sieht darin eine schleichende Rechtsentwicklung zum Nachteil der Verbraucher und eine Schuldenfalle gerade für junge Internetnutzerinnen und -nutzer: „Software-Produkte, die früher zur dauerhaften Nutzung überlassen wurden, werden heute nur noch auf Zeit verkauft. Viele Online-Portale wie Streaming-Dienste oder App-Anbieter versprechen Kunden große Vielfalt und Aktualität. Doch was scheinbar wenig Geld kostet, kann für die Kunden am Ende sehr teuer werden. Die Kosten für die Nutzung des Dienstes fallen bei Software-Abos nicht einmalig, sondern immer wieder an. Eine Verlängerung des Software-Vertrags tritt meist automatisch ein. Selbst den Preis für den Verlängerungszeitraum wollen die Anbieter festlegen - ohne Vorankündigung versteht sich. Gekündigt werden darf oft erst im Nachhinein.“

Minister Kutschaty sieht darin ein deutliches Ungleichgewicht in der Vertragsgestaltung zu Ungunsten der Verbraucher: „Die Nachteile für den Kunden werden häufig erst beim genauen Lesen des AGB-Dschungels deutlich, die auch für Juristen meist nicht leicht verständlich sind. Vertragsfreiheit darf aber auch im Internet nicht so weit gehen, dass sich Unternehmen bei Verbrauchern selbst bedienen und den Kunden vor die Wahl stellen, entweder den AGB in ihrer Gesamtheit zuzustimmen oder ganz zu verzichten. So manche Klausel hat bei Online-Verträgen nichts zu suchen.“

Gesetzliche Regelungen, die ein Ungleichgewicht im Online-Handel auffangen könnten, gibt es nicht. Minister Kutschaty will deshalb verbraucherfreundlichere Regelungen auf den Weg bringen: „Wir sehen einen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, um den Gerichten klare Vorgaben an die Hand zu geben, was zulässig ist, und wo in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bogen zu Lasten der Verbraucher überspannt wird.“

Das Verbraucherschutzministerium NRW wird das Thema Online-Handel auch auf der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz in den Fokus stellen. Verbraucherschutzminister Johannes Remmel sieht hier großen Handlungsbedarf: „Die rechtlichen Grundlagen eines ambitionierten Verbraucherschutzes sind noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen - hier müssen wir dringend nachbessern.“ Besonders problematisch sind Preise, die verstärkt auf individuellen Daten basieren. „Wenn der Wohnort oder das Tablet-Modell darüber entscheidet, ob ich einen Preisaufschlag zahlen muss oder ein Produkt gar nicht erst erhalten, dann ist das eine diskriminierende Preispolitik. Verbraucherinnen und Verbraucher sind aufgrund der mangelnden Transparenz gegenüber den Anbietern klar im Nachteil.“

Eine Arbeitsgruppe mehrerer Länder unter der Federführung Nordrhein-Westfalens prüft im Auftrag der Justizministerkonferenz, ob die Folgen der Digitalisierung eine Überarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer zivilrechtlicher Vorschriften erforderlich machen. Auch der Deutsche Juristentag wird sich im kommenden September in Essen mit der Frage nach einer Reform des Zivilrechts beschäftigen, die in weiten Teilen noch aus der Kaiserzeit stammt.

30. März 2016

Hirse statt Mais und Bohnen

Klimawandel zwingt Afrika zum Umsteuern

(aid) – Die Uhr tickt – vor allem in Afrika. Es bleibt mancherorten nicht mehr viel Zeit, um die landwirtschaftliche Praxis an die veränderten Klimabedingungen anzupassen, um Nahrungsmittel­engpässe zu vermeiden. Wissenschaftler der Universität Bonn haben den Handlungsbedarf im Rahmen einer Studie nun konkretisiert.

Länder wie Niger, Senegal oder Gambia, die nahe und südlich der Sahara liegen, müssten demnach mit der Umstellung ihres Nahrungsmittelanbaus sofort beginnen. Länder, die etwas weiter vom Sahara-Gürtel entfernt liegen, wie Tansania, Namibia und Botswana hätten nach den Berechnungen der Wissenschaftler etwa zehn Jahre Zeit, um den Mais-betonten Anbau umzustellen. Das Problem: In vielen dieser Länder wird traditionell viel Mais verzehrt und demnach auch angebaut. Es wird also eine gewisse Zeit dauern, die Bevölkerung und die Bauern zu einer Umstellung auf weniger Wasser-intensiveren Hirse- bzw. Sorghum-Anbau und dessen Verzehr zu bewegen. Angola, Süd-Afrika und Uganda hätten bis Mitte des Jahrhunderts Zeit, um von den bisher beliebten Bohnen auf andere, trockentolerante Feldfrüchte umzustellen.

Es ist also Zeit, sich nicht nur um die Verlangsamung des Klimawandels zu kümmern, sondern ganz konkrete Anpassungsstrategien zu entwickeln, wenn nicht ganze Regionen ihre Lebensgrundlage einbüßen sollen. Bis zum Ende des Jahrhunderts werde das Anbaupotenzial von drei wichtigen Grundnahrungsmitteln stark sinken: Bis zu 30 Prozent der Anbaugebiete von Mais und Bananen sowie bis zu 60 Prozent der Bohnenanbaugebiete seien davon betroffen, so die Wissenschaftler. Ein Problem dürfte sein, dass dieser Prozess sehr schleichend voranschreitet. Ein zweites, ist die schwierig umzusetzende landwirtschaftliche Beratung aufgrund weit verbreiteter kleinbäuerlicher Strukturen.

Friederike Heidenhof, www.aid.de